Schiedsgericht

Unser Verein steht nicht nur auf dem Boden unseres Grundgesetzes, es besitzt zudem noch eine eigene Gerichtsbarkeit. Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Vereins können durch die Anrufung des Vereinsschiedsgerichts gelöst werden. Unter Meinungsverschiedenheiten verstehen wir in dem Zusammenhang jedoch nicht Streitigkeiten unter Nachbarn oder wie und wann ein Baum geschnitten werden sollte, sondern Angelegenheiten welche die Vereinssatzung selbst betreffen (Mitgliedschaft, Ausschluss, Nichtaufnahme von Mitgliedern, Satzungsverstöße, etc.).